Wissenswertes

Ein paar Hintergrundinformationen zu den angebotenen Dienstleistungen.

Desinfektion und Reinigung

Unterschiede

Mit Reinigung ist das entfernen von sichtbaren Verschmutzungen gemeint. Eine Fläche oder Gegenstand, die gereinigt wurden, können dennoch unsichtbar mit Keimen wie Viren oder Bakterien besiedelt sein.  Laut dem Robert-Koch-Institut (RKI) ist bei einer Reinigung die Konzentration von Erregern auf einer Fläche bereits deutlich reduziert, nämlich um 50-80 %.

Mit der Flächendesinfektion kann man die Keimkonzentration deutlich stärker reduzieren, um 84-99,9%. Eine komplette Keimfreiheit wird aber auch hierbei nicht erreicht. Ziel ist, dass keine Infektionsgefahr mehr von der desinfizierten Oberfläche ausgeht.

Lassen Sie alle wichtigen Flächen von uns Grundreinigen (Keimfreiheit 50-80 %) und anschließend Desinfizieren (Keimfreiheit 84-99,9 %). Alles überwacht vom ausgebildeten Desinfektor.

Geeignete Mittel enthalten die Liste der vom RKI geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren (RKI-Liste) und die Desinfektionsmittel-Liste des Verbundes für Angewandte Hygiene (VAH-Liste).

Allgemeines zum Desinfektor

Desinfektoren/Desinfektorinnen werden im Auftrag des Gesundheitsamtes, von Ärztinnen/Ärzten der Justizvollzugsanstalten (auch Betriebsärzte/ärztinnen) oder anderen befugten Fachpersonen tätig. Durch Beratung und Durchführung von Desinfektions- und Sterilisationsmaßnahmen sind sie an der Gesundheitsfürsorge und dem Gesundheitsschutz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beteiligt. Der Desinfektor führt selbstständig Desinfektionsmaßnahmen bei übertragbaren Krankheiten nach § 17 Abs. 2 IfSG durch.

Behördlich angeordnete Maßnahmen zur Desinfektion zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen

Nach §17 Absatz (2) und (3)des IfSG (Infektionsschutzgesetz) gilt:

(1) Wenn Gegenstände mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind oder wenn das anzunehmen ist und dadurch eine Verbreitung der Krankheit zu befürchten ist, hat die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der hierdurch drohenden Gefahren zu treffen. Wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Vernichtung von Gegenständen angeordnet werden. Sie kann auch angeordnet werden, wenn andere Maßnahmen im Verhältnis zum Wert der Gegenstände zu kostspielig sind, es sei denn, dass derjenige, der ein Recht an diesem Gegenstand oder die tatsächliche Gewalt darüber hat, widerspricht und auch die höheren Kosten übernimmt. Müssen Gegenstände entseucht (desinfiziert), von Gesundheitsschädlingen befreit oder vernichtet werden, so kann ihre Benutzung und die Benutzung der Räume und Grundstücke, in denen oder auf denen sie sich befinden, untersagt werden, bis die Maßnahme durchgeführt ist.

(2) Wenn Gesundheitsschädlinge festgestellt werden und die Gefahr begründet ist, dass durch sie Krankheitserreger verbreitet werden, so hat die zuständige Behörde die zu ihrer Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.

Die Bekämpfung umfasst Maßnahmen gegen das Auftreten, die Vermehrung und Verbreitung sowie zur Vernichtung von  Gesundheitsschädlingen.

(3) Erfordert die Durchführung einer Maßnahme nach den Absätzen 1 und 2 besondere Sachkunde, so kann die zuständige Behörde anordnen, dass der Verpflichtete damit geeignete Fachkräfte beauftragt.

Das heißt eine Desinfektion ist grundsätzlich nur von Fachfirmen durchzuführen und sie ist mit allen relevanten Begleitumständen vollständig zu dokumentieren. Dabei werden beispielsweise folgene Maßnahmen durchgesetzt:

– Flächendesinfektionsmaßnahmen im Rahmen von Wartungsarbeiten-, Reparatur- und Umbaumaßnahmen
– Desinfektion von Abwasser- bzw. wasserführenden Systemen
– Abfalldesinfektion
– Wartung von Desinfektionsmittelsoieranlagen
– Wirksamkeitskontrollen von Dekontaminations-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren

Schädlingsbekämpfung, Kammerjäger und Ungeziefer

In Europa gibt es eine Vielzahl von Ungezieferarten, die in vielen verschiedenen Umgebungen und Lebensräumen vorkommen. Einige Arten können dabei sehr lästig und sogar gefährlich für Mensch und Tier werden. In diesem Text werden wir uns einige der häufigsten Ungezieferarten in Europa ansehen.

Eine der am weitesten verbreiteten Arten von Ungeziefer in Europa sind Schaben. Diese kleinen, flachen Insekten können sich schnell vermehren und sich in der Nähe von Lebensmitteln und Abfall sammeln. Schaben sind bekannt dafür, potenzielle Krankheitserreger zu tragen, und können Allergien und Asthma verschlimmern.

Ein weiteres häufiges Ungeziefer in Europa sind Bettwanzen. Diese winzigen Insekten ernähren sich von menschlichem Blut und können sehr schwer zu erkennen sein. Bettwanzen können Krankheiten übertragen und schwere Hautreaktionen und Juckreiz verursachen.

Mäuse und Ratten sind auch in Europa weit verbreitet und können eine Vielzahl von Krankheiten übertragen. Diese Nagetiere sind besonders häufig in Städten und sind in der Nähe von Lebensmitteln und Abfall anzutreffen. Mäuse und Ratten können schwerwiegende Schäden an Eigentum und Infrastruktur verursachen und müssen schnell bekämpft werden.

Flöhe sind eine weitere häufige Art von Ungeziefer in Europa. Diese winzigen Insekten ernähren sich von Tierblut und können sowohl Haustiere als auch Menschen befallen. Flöhe können eine Vielzahl von Krankheiten übertragen und können Juckreiz und Hautreizungen verursachen.

Um das Auftreten von Ungeziefer in Europa zu reduzieren, ist es wichtig, regelmäßig zu reinigen und die Umgebung sauber und ordentlich zu halten. Lebensmittel sollten sicher aufbewahrt werden und Müll sollte regelmäßig entsorgt werden. Bei einem Befall von Ungeziefer sollten professionelle Schädlingsbekämpfer kontaktiert werden, um das Problem schnell und effektiv zu lösen. Schädlingsbekämpfer erwerben ihre Sachkenntnis in einer 3-jährigen Ausbildung.